2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 22. Oktober 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, und zu seinem unentgeltlichen Vertreter wurde MLaw Leo Sigg, Rechtsanwalt, Aarau, ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: