2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, vertiefte Abklärungen zum verschlechterten Gesundheitszustand vorzunehmen und dann neu zu verfügen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte er den folgenden prozessualen Antrag: "Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und in Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 23. September 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.