1.2. Mit Gesuch vom 23. Juni 2023 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente) der IV an. Nach Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 26. Juni 2024 auf das Leistungsbegehren nicht ein. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. Juni 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. August 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 26.06.2024 sei aufzuheben.