gungsbetreffnisse in Gesamthöhe von Fr. 17'640.00 vollumfänglich mit von ihr zu Unrecht erbrachten Hilflosenentschädigungszahlungen für den Zeitraum vom 1. Juni bis am 31. Oktober 2023 und forderte den die Nachzahlung übersteigenden Betrag in Höhe von Fr. 1'960.00 vom Beschwerdeführer zurück. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 4. Juli 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. August 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: