Zur Unterstützung des Genesungsprozesses werde eine weitere engmaschige psychiatrisch-psychotherapeutische Begleitung des Beschwerdeführers empfohlen, idealerweise mit einem Fokus auf Persönlichkeitsstörungen zur erstmaligen konkreten Bearbeitung dieser Symptomatik. Auch würden eine Fortführung der Diagnostik im Bereich der Traumafolgestörungen und gegebenenfalls eine entsprechende Behandlung sowie die Fortführung der aktuellen Psychopharmakologie empfohlen (vgl. Bericht vom 13. Dezember 2024 S. 10).