Es wurde zudem festgehalten, vor dem Hintergrund eines schweren, komorbiden und langjährig vorbestehenden psychosomatischen Störungsbildes und der wiederholten selbstständigen Versuche einer Arbeitsintegration ohne längerfristigen Erfolg werde die Prüfung eines Rentenanspruchs für den Beschwerdeführer empfohlen. Aus psychiatrischer Sicht würden sie bei einem Integrationsversuch auf dem ersten oder auch zweiten Arbeitsmarkt von einer erneuten bzw. weiteren Dekompensation des Zustandsbildes ausgehen, was die längerfristige Prognose für den Beschwerdeführer weiter verschlechtern könnte.