_ vom 13. Dezember 2024 bringt der Beschwerdeführer zudem vor, bisher habe lediglich der Verdacht auf eine Persönlichkeitsstörung bestanden, wohingegen eine solche nun neu diagnostiziert worden sei. Aus der Beurteilung gemäss Mini-ICF könne zudem der Schluss gezogen werden, dass für den ersten Arbeitsmarkt keine Arbeitsfähigkeit bestehe (vgl. Eingabe vom 19. Dezember 2024 S. 2).