3. 3.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, er habe seit dem frühen Kindheitsalter bis heute mit gesundheitlichen Beschwerden zu kämpfen (vgl. Beschwerde S. 17 f.). Es genüge nicht, wenn ein RAD-Arzt ohne eigene klinische Untersuchung mutmasse, dass aus seiner Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Persönlichkeitsakzentuierung anstatt von einer Persönlichkeitsstörung auszugehen sei, ohne dass irgendwelche Abklärungen in dieser Hinsicht vorgenommen worden seien, die eine solche Annahme stützen könnten. In den Berichten der Psychiatrische Dienste F.___