Aus Sicht des RAD sei gemäss den vorliegenden Berichten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Persönlichkeitsakzentuierung anstatt einer Persönlichkeitsstörung auszugehen, da der Beschwerdeführer zum Teil relativ gute schulische Leistungen habe erbringen können bei gleichwohl vielen schulischen Wechseln und strukturell schwierigen Begebenheiten. Zudem habe er einen Berufsabschluss auf Stufe EFZ erfolgreich absolvieren können, wenngleich nur unter diversen Stellenwechseln, aber wiederum (selbstgewählt) ohne Unterstützung der IV. Von November 2016 bis Juli 2021 habe er des Weiteren in seinem erlernten Beruf als Fachmann Betriebsunterhalt in einem vollen