Aufgrund der Besonderheiten der zum Untersuchungszeitpunkt demonstrierten kognitiven Ressourcen bzw. Belastbarkeit sei in Bezug auf die Arbeitsbelastung eine graduelle Steigerung der Arbeitsfähigkeit zu veranschlagen (VB 159 S. 4). Ab dem 13. Januar 2022 habe therapeutisch-re- habilitativ unverändert eine volle Arbeitsunfähigkeit bestanden für nachfolgend vier bis sechs Wochen, danach per März 2022 eine 50%ige Arbeitsfähigkeit und per April 2022 eine volle Arbeitsfähigkeit.