2.1.1. RAD-Arzt C._____ führte in seiner Aktenbeurteilung vom 13. November 2023 aus, es könne der Einschätzung von Dr. med. E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, gemäss dem Arbeitsprognostischen Standortgespräch vom 13. Januar 2022 (VB 153.1 S. 7 f.) von einer 20%i- gen Arbeitsunfähigkeit gefolgt werden. Für die angestammte Tätigkeit als Fachmann Betriebsunterhalt und für jede andere bildungsadäquate Tätigkeit bestehe eine 20%ige Einschränkung der arbeitsbezogenen Capacity und damit eine 20%ige Arbeitsunfähigkeit bezogen auf ein Vollzeitpensum.