2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. Oktober 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 21. Oktober 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese verzichtete mit Eingabe vom 24. Oktober 2024 auf das Einreichen einer Stellungnahme. 2.4. Mit Eingabe vom 19. Dezember 2024 reichte der Beschwerdeführer einen weiteren medizinischen Bericht zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: