"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 17. Juni 2024 sei aufzuheben, und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer ab Juli 2022 eine Rente auszurichten. 2. Eventualiter sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 17. Juni 2024 aufzuheben, und es sei ein Gutachten einzuholen und gestützt darauf sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer ab Juli 2022 eine Rente auszurichten. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zulasten der Beschwerdegegnerin."