1.2. Am 30. November 2021 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration, Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche sowie medizinische Abklärungen und nahm mehrfach Rücksprache mit dem RAD. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 17. Juni 2024 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 17. Juni 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. August 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: