Am 13. Februar 2024 diagnostizierte M. Sc. H._____, Fachpsychologin für Psychotherapie, bei welcher die Beschwerdeführerin seit dem 6. Oktober 2023 in Behandlung war (VB 209 S. 3), eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradig. Die aktenanamnestisch bekannten chronischen Schmerzen würden im Rahmen einer anhaltenden Schmerzstörung im Sinne einer Fibromyalgie eingeordnet. Sie gehe nicht davon aus, dass die Beschwerdeführerin wieder voll arbeitsfähig sein werde (VB 209 S. 5 f.). M. Sc. H._____ ist allerdings keine (Fach-)Ärztin (für Psychiatrie und Psychotherapie).