Als Diagnose wurde eine mittelgradige depressive Episode, remittiert, genannt (VB 8 S. 6). In den medizinischen Berichten der Folgezeit werden – neben einer Schmerzerkrankung – insbesondere Depressionen wiederholt als Diagnosen aufgeführt (vgl. etwa VB 8 S. 1, 59 S. 6, 94 S. 2, 179 S. 1). Aus den Akten geht jedoch nicht hervor, dass die Beschwerdeführerin nach dem Jahr 2015 erneut eine fachärztliche psychiatrische Behandlung in Anspruch genommen hat (vgl. VB 213 S. 2; 227 S. 5 [letzte fachärztliche Konsultation am 15. Oktober 2015 bei Dr. med. G._____]).