Aufgrund des Unfalls vom 10. Oktober 2021 habe in der angestammten Tätigkeit als Automatenbefüllerin bis zum 4. Mai 2022 eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit und ab dem 5. Mai 2022 bis 31. Juli 2022 eine 50%ige Arbeitsfähigkeit bestanden. In einer angepassten Tätigkeit habe ab dem 5. Mai 2022 bis zum 31. Juli 2022 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit vorgelegen.