Am 10. Mai 2022 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin an, worauf diese medizinische und berufliche Abklärungen tätigte. Nach Beizug der Akten der Unfallversicherung, durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 20. Juni 2024 eine vom 1. November 2022 bis 31. Juli 2023 befristete ganze Rente zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 20. Juni 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 19. August 2024 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: