Bei angegebenen Symptomen wie insbesondere erhöhter Ermüdbarkeit und verminderter Belastbarkeit sei zu erwarten, dass die Beschwerdeführerin nicht acht Stunden hintereinander arbeiten könne, sondern dass das Pensum auf mehrere Tage pro Woche aufgeteilt würde. Es sei aber offenbar sogar so, dass sie zwei ganze Tage hintereinander zu arbeiten in der Lage sei. Es stehe ausser Zweifel, dass die Beschwerdeführerin eine gesundheitliche Beeinträchtigung habe, die auch Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit habe. Dass die Arbeitsfähigkeit aber nur 40 % betragen solle, lasse sich anhand des medizinischen Verlaufes und der Begleitumstände nicht nachvollziehen (VB 52 S. 1 f.).