Es sei aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht logisch, dass sie bei initial schwerer Ausprägung der Erkrankung und notwendiger intensiverer Behandlung ein letztlich höheres Pensum (40 % als Dentalassistentin plus Weiterbildung) habe leisten können als ab dem Zeitpunkt der partiellen Remissionen und der reduzierten Medikamenten-Notwendigkeit. Bei angegebenen Symptomen wie insbesondere erhöhter Ermüdbarkeit und verminderter Belastbarkeit sei zu erwarten, dass die Beschwerdeführerin nicht acht Stunden hintereinander arbeiten könne, sondern dass das Pensum auf mehrere Tage pro Woche aufgeteilt würde.