Gesundheitlich hätten eine Teilremission und eine Reduzierung der Medikamente erreicht werden können. Dennoch habe die Beschwerdeführerin offenbar nie versucht, ihr Arbeitspensum zu steigern. Es sei aus versicherungsmedizinischer Sicht nicht logisch, dass sie bei initial schwerer Ausprägung der Erkrankung und notwendiger intensiverer Behandlung ein letztlich höheres Pensum (40 % als Dentalassistentin plus Weiterbildung) habe leisten können als ab dem Zeitpunkt der partiellen Remissionen und der reduzierten Medikamenten-Notwendigkeit.