4.2. 4.2.1. Mit Schreiben vom 7. August 2023 führte Prof. Dr. med. C._____ aus, die Beschwerdeführerin sei hochmotiviert und arbeite zwei Tage in der Woche, d.h. 40 %, und sei zu 60 % arbeitsunfähig. Das Ausmass der Arbeitsfähigkeit habe sich über die Zeit nicht geändert und der Gesundheitszustand sei stabil, weder gebessert noch verschlechtert (VB 46 S. 2).