Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1985 geborene, in einem Teilzeitpensum als Dentalassistentin tätige Beschwerdeführerin meldete sich am 10. Mai 2021 bei der Beschwerdegegnerin aufgrund einer moderaten aplastischen Anämie zum Bezug einer Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte erwerbliche und medizinische Abklärungen, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 30. November 2023 ab.