ärztlichen Stellungnahmen mehr Gewicht einzuräumen als dem Bericht über die Haushaltsabklärung, weil es der Abklärungsperson regelmässig nur beschränkt möglich ist, das Ausmass des psychischen Leidens und der damit verbundenen Einschränkungen zu erkennen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_201/2011 vom 5. September 2011 E. 2 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 9C_671/2017 vom 12. Juli 2018 E. 4.2).