5.3.2.4.2. Was den konkreten Zeitpunkt der Verbesserung der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit auf 70 % anbelangt, fanden die psychiatrische und die neuropsychologische Untersuchung am 27. April bzw. 4. Mai 2022 statt (VB 128.1 S. 3). Im Gutachten wurde ausgeführt, dass sich die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ab Februar 2022 allmählich auf den aktuellen Wert von 70 % verbessert habe (VB 128.1 S. 17). Demnach ist von einer langsamen Steigerung der Arbeitsfähigkeit in einer Verweistätigkeit ab Februar 2022 von 40 auf 70 % per spätestens Anfang Mai 2022 und – entgegen den Ausführungen von RAD-Arzt Dr. med.