Weiter hätten die behandelnden Ärzte die Schmerzen als Polyneuropathie diagnostiziert, wohingegen im Gutachten von einer somatoformen Schmerzstörung ausgegangen und eine organmedizinische Grundlage der Schmerzen relativiert worden sei. Nicht zuletzt hätten den Gutachtern auch keine medizinischen Berichte nach August 2021 vorgelegen, und sie hätten auf die Einholung einer Fremdanamnese bei den behandelnden Ärzten verzichtet, obwohl eine solche für eine fundierte Einschätzung unverzichtbar gewesen wäre (vgl. Replik S. 2 ff.).