Zudem weise das Gutachten Widersprüche zu den Erkenntnissen der behandelnden Ärzte auf und es sei im Gutachten nicht dargelegt worden, wie die kognitiven Einschränkungen mit der attestierten Verbesserung der Arbeitsfähigkeit um 30 Prozentpunkte vereinbar seien und weshalb sich der Gesundheitszustand ab Februar 2022 verbessert haben soll. Weiter hätten die behandelnden Ärzte die Schmerzen als Polyneuropathie diagnostiziert, wohingegen im Gutachten von einer somatoformen Schmerzstörung ausgegangen und eine organmedizinische Grundlage der Schmerzen relativiert worden sei.