VB 142 S. 16; VB 153 S. 3) – unbestritten ist, erübrigen sich weitere diesbezügliche Ausführungen. 4. In der angefochtenen Verfügung vom 5. Februar 2024 (VB 157) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht insbesondere auf das psychiatrisch-neuropsychologische Gutachten der SMAB AG St. Gallen vom 7. Juni 2022 (VB 128.1-128.4), in welchem folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt wurden (VB 128.1 S. 14): " - Anhaltende somatoforme Schmerzstörung (ICD-10: F45.1) - Rezidivierende depressive Störung, nicht näher bezeichnet (ICD-10: F33.9)"