2. 2.1. Gegen die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 5. Februar 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. August 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung vom 05.02.2024 teilweise aufzuheben, indem die Beschwerdegegnerin zu verpflichten sei, den Rentenanspruch der Beschwerdeführerin für den Zeitraum ab Mai 2022 neu zu prüfen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 23. September 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.