Vom 26. August 2019 bis am 30. April 2020 wurde die Beschwerdeführerin im Rahmen der von der Beschwerdegegnerin im Hinblick auf eine Wiedereingliederung im ersten Arbeitsmarkt gewährten beruflichen Eingliederungsmassnahmen beraten und unterstützt. Daraufhin tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie die Beschwerdeführerin psychiatrisch-neuropsychologisch begutachten liess (Gutachten der SMAB AG St. Gallen [SMAB] vom 7. Juni 2022), und führte eine Abklärung der Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich durch.