1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin meldete sich, nachdem ihr im Juni 2013 gestelltes Gesuch um eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) mit Verfügung vom 29. September 2014 abgewiesen worden war, am 16. Januar 2019 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV an. Vom 26. August 2019 bis am 30. April 2020 wurde die Beschwerdeführerin im Rahmen der von der Beschwerdegegnerin im Hinblick auf eine Wiedereingliederung im ersten Arbeitsmarkt gewährten beruflichen Eingliederungsmassnahmen beraten und unterstützt.