besserung feststellbar sei, da die Diagnose einer Depression nicht mehr objektiviert werden könne (VB 114.1/20). Diese Einschätzung stimmt sodann mit der behandelnden Ärztin insoweit überein, als dass diese in ihrem Bericht vom 5. August 2024 die rezidivierende depressive Störung bis auf die chronifizierte Erschöpfung (ebenfalls) als remittiert bezeichnete (BB 3/3). Der Gutachter führte demnach nachvollziehbar aus, weshalb er von einer Verbesserung des Gesundheitszustandes per Mitte 2022 ausging.