Darüber hinaus erschliesst sich auch nicht ohne Weiteres, inwiefern sich Diarrhoe auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers auswirken sollte. Z-Diagnosen, wie beispielsweise ein Burnout (Z73), sind nach ständiger Rechtsprechung invalidenversicherungsrechtlich schliesslich ohnehin unbeachtlich (vgl. Urteil des Bundesgerichts Urteil 9C_542/2019 vom 12. November 2019 E. 3.2).