Dr. med. E._____ vom 19. April 2022 lasse sich die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung mit gegenwärtig mittelgradiger Episode entnehmen. Im Vergleich mit den Befunden dieses Berichts lasse sich heute klinisch keine Hemmung des Denkens, auch keine Verlangsamung, im Gegenteil ein eher schnelles Denken sowie auch keine Affektarmut oder Bedrücktheit und keine Ängstlichkeit und ebenfalls keine Antriebsminderung feststellen (VB 114.1/20). Des Weiteren hielt der Gutachter verschiedene Inkonsistenzen fest.