6.3. Bezüglich der Dauer einer psychiatrischen Exploration ist festzuhalten, dass nach konstanter Rechtsprechung aus einer verhältnismässig kurzen Dauer nicht von vornherein auf eine Sorgfaltswidrigkeit des Gutachters geschlossen werden kann. Für den Aussagegehalt eines medizinischen Berichts kommt es nämlich nicht in erster Linie auf die Dauer der Untersuchung an. Massgeblich ist vielmehr, ob der Bericht inhaltlich vollständig und im Ergebnis schlüssig ist (vgl. zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 8C_130/2023 vom 8. August 2023 E. 4.4.4).