6. 6.1. Der Beschwerdeführer stellt dem bidisziplinären Gutachten (VB 114) im Wesentlichen die Beurteilungen des Eingliederungsbetriebs (vgl. VB 96) und der behandelnden Psychiaterin Dr. med. E._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, gegenüber. Der Beschwerdeführer rügt, dass zusätzliche gesundheitliche Beeinträchtigungen vorlägen bzw. sich seine Arbeitsfähigkeit aufgrund einer Exploration von 1.75 Stunden nicht beurteilen lasse. Zudem begründe der psychiatrische Gutachter nicht, inwiefern sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers Mitte 2022 verbessert haben solle (Beschwerde S. 7-12).