30 % ausgegangen werden (VB 114.1/24 f.). Bei Einleitung der vom Gutachter empfohlenen Behandlung könne mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass sich dadurch der Gesundheitszustand innerhalb der nächsten sechs Monate soweit verbessern würde, dass es dem Versicherten möglich wäre, wieder einer 100%igen Tätigkeit nachgehen zu können (VB 114.1/26).