Am 10. Mai 2024 verfügte die Beschwerdegegnerin diesem zweiten Vorbescheid entsprechend. Mit Verfügung vom 14. Juni 2024 ersetze die Beschwerdegegnerin die Verfügung vom 10. Mai 2024 und sprach dem Beschwerdeführer doch die im Vorbescheid vom 18. April 2023 in Aussicht gestellte befristete halbe Rente zu. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 14. Juni 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 16. August 2024 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 14.06.2024 sei aufzuheben.