1. Mit Verfügung vom 12. April 2023 beseitigte die Beschwerdegegnerin den vom Beschwerdeführer in der Betreibung Nr. aaa gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Q._____ vom 14. Februar 2023 erhobenen Rechtsvorschlag und verpflichtete den Beschwerdeführer, Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenversicherung (Fr. 1'192.15) inklusive Mahnspesen (Fr. 770.00) und Betreibungskosten (Fr. 73.30) von gesamthaft Fr. 2'035.45 zu bezahlen.