2.2. Gemäss Urteil VBE.2023.258 des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 28. November 2023 (VB 84 S. 6) hatte die Beschwerdegegnerin das Einkommen des Beschwerdeführers für die Monate April bis Juni 2018 in Erfahrung zu bringen. Da den Akten ein Auszug aus dem individuellen Konto beiliegt, welchem zu entnehmen ist, dass der Beschwerdeführer in -5-