Mit Verfügung vom 27. April 2023 sprach sie dem Beschwerdeführer für die Dauer eines Arbeitsversuchs vom 3. April bis 30. Juni 2023 ein Taggeld von Fr. 52.00 zu. Die gegen diese Verfügung vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde wurde mit Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2023.258 vom 28. November 2023 teilweise gutgeheissen, die Verfügung aufgehoben und die Sache zu weiteren Abklärungen im Sinne der Erwägungen (Einholung von Unterlagen zur Beurteilung der Höhe des Taggeldanspruchs) und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen.