1.2. Von Februar bis Ende April 2022 war der Beschwerdeführer sodann für die C._____ AG als Staplerfahrer/Logistiker tätig, ehe er sich am 2. Mai 2022 wiederum aufgrund von Rückenbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug anmeldete. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 27. April 2023 sprach sie dem Beschwerdeführer für die Dauer eines Arbeitsversuchs vom 3. April bis 30. Juni 2023 ein Taggeld von Fr. 52.00 zu.