1. 1.1. Der 1978 geborene und zuletzt im Oktober 2018 als Hilfsisoleur bei der B._____ AG tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich im Januar 2019 erstmals unter Hinweis auf Rückenbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Da der Beschwerdeführer beabsichtigte, per 1. Oktober 2019 eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, wurde die berufliche Integration – unter Hinweis darauf, dass der Beschwerdeführer rentenausschliessend eingegliedert sei – mit Mitteilung vom 16. August 2019 abgeschlossen.