vgl. jedoch, dass der Namens- und Adresswechsels bereits am 25. Juli 2022 im Handelsregister publiziert wurde, zum Eintrag E. 3.1. hiervor). Dass der Beschwerdeführer oder dessen Rechtsschutzversicherung in der Folge aber nicht innert kurzer Zeit eine erneute Mahnung an die dem Handelsregister zu entnehmende Rechtsnachfolgerin der B.___