Im Beschwerdeverfahren reichte der Beschwerdeführer zudem Unterlagen ein, aus denen hervorgeht, dass er (angeblich am 12. Dezember 2022; Beschwerde, Ziffer II. 6.) ein Schlichtungsgesuch betreffend arbeitsrechtlicher Streitigkeit bei der zuständigen Schlichtungsbehörde Arbeit in Q._____ eingereicht hatte (Beschwerdebeilage [BB] 3). Am 14. Februar 2023 teile die Schlichtungsbehörde dem Beschwerdeführer mit, dass das Verfahren aufgrund der Konkurseröffnung über die C._____ AG bis auf Weiteres sistiert und die für den 10. März 2023 angesetzte Verhandlung abzitiert werde (BB 4).