Um die offene Forderung bei der B._____ AG einzutreiben habe der Beschwerdeführer in der Folge nach eigenen Angaben seine Rechtsschutzversicherung eingeschaltet und mehrfach versucht, mit der ehemaligen Arbeitgeberin Kontakt aufzunehmen – die Auszahlung sei aber nie erfolgt (VB S. 31; 28; 18). Mit Schreiben vom 8. August 2022 forderte der Beschwerdeführer die B._____ AG sodann auf, die ausstehende Zahlung innert zehn Tagen zu veranlassen (VB S. 29). Da die B._____ AG mittlerweile ihren Namen und ihren Standort gewechselt habe, sei die als Einschreiben versandte Mahnung aber bis zur Konkurseröffnung über deren Rechtsnachfolgerin, die C.__