_ zitierte in ihrer Stellungnahme vom 1. Mai 2024 diesen Bericht insoweit unvollständig, als sie ausführte, es handle sich dabei um eine lediglich routinemässige Verlaufsbeurteilung mit kleineren Anpassungen der OSSA-Orthesen (VB 199 S. 2), wobei sie den von Dr. med. D._____ erwähnten Zweck der Festlegung der Folgeversorgung nicht erwähnte. Dr. med. D._____ führte im Bericht vom 13. Mai 2024 aus, die Ganganalyse gebe Hinweise auf Optimierungsmöglichkeiten und die Ganganalyse könne zu Änderungen und Erweiterungen des Behandlungsplanes führen (VB 202 S. 2).