4.1.4. Dr. med. E._____ führte in ihrer darauffolgenden Stellungnahme vom 19. Juni 2024 aus, der Gesetzgeber habe in der Schweiz Regelleistungen festgelegt, wobei Ganganalysen nicht zu diesem Leistungskatalog gehörten. Die Kostengutsprachen der IV orientierten sich gleichermassen an diesen Vorgaben des Gesetzgebers. Eine Kostengutsprache für die am 8. März 2024 durchgeführte Ganganalyse durch die IV sei unter GG 381 nicht möglich (VB 206).