Zudem sei die Überstreckbarkeit der Kniegelenke und deren Belastungsreaktion ebenfalls eine Information, welche ausschliesslich aus der instrumentellen Ganganalyse hervorgehe. Auch die Fussstabilität könne im Rahmen der Ganganalyse im Ausmass klar dokumentiert werden. Somit stimme er nicht mit der Beschwerdegegnerin überein, dass die instrumentelle Ganganalyse keinen Mehrwert für die Weiterbehandlung ergebe (VB 202 S. 2).