teilung der biomechanischen Situation weltweit als anerkanntes Diagnostikum. Für die Entscheidung hinsichtlich Hilfsmittelversorgung und für die Anpassung der physiotherapeutischen Behandlung sei sie entsprechend wertvoll, zudem gebe sie Hinweise auf operative Optimierungsmöglichkeiten. Im Falle der Beschwerdeführerin zeige die Ganganalyse vom 8. März 2024 entgegen der Annahme aus der Sprechstunde klar, dass eine weitere Dehnung der Wadenmuskulatur nicht sinnvoll sei. Zudem sei die Überstreckbarkeit der Kniegelenke und deren Belastungsreaktion ebenfalls eine Information, welche ausschliesslich aus der instrumentellen Ganganalyse hervorgehe.